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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.01.1998, High Performance, Hamburg
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
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Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller
vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden,
sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen
Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt.
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Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche
schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der
Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk",
ausschließlich Verpackung; diese wird von uns gesondert in Rechnung gestellt.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostensenkungen
oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese weisen wir
dem Besteller auf Verlangen nach.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung
in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen für Dienstleistungen sind sofort, spätestens aber nach
der Erbringung der Dienstleistungen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind
wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu fordern.
Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
§ 4 Lieferzeit
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
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Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Fall gewöhnlicher
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vorn Vertrag zurückzutreten;
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dein Besteller nur zu,
wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte; im übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50%
des eingetretenen Schadens begrenzt.
Die Haftungsbegrenzungen gemäß Abs. (2) und Abs. (3) gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft
vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen
kann, daß sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
des Bestellers voraus.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den
uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die
Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den
Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§ 5 Gefahrenübergang - Verpackungskosten
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Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen
sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen und die Rücksendungen der Paletten
an uns auf eigene Kosten zu sorgen.
Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit
anfallenden Kosten trägt der Besteller.
§ 6 Mängelgewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung
oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des
Kaufpreises, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort
verbracht wurde.
Sind wir zur Mangelbeseitigung/ Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese
über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die
Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung
des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen
Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenem Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht,
doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller
wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß § 463, 480 Abs.
2 BGB geltend macht.
Unsere Eigenhaftung setzt jedoch voraus, daß wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht
verletzt haben; in diesen Fällen ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt
auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht
werden.
§ 7 Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 Abs. (4) bis Abs. (6) vorgesehen, ist - ohne Rücksicht
auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
Die Regelung gemäß Abs. (1) gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle des
Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
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Wir behalten uns das Eigentum an der
Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der bestehenden
Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In
der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt
vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich
schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch
uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind
nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt,
der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des
Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten
- anzurechnen.
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Der Besteller ist verpflichtet, die
Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er
verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-,
Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert
zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten
erforderlich sind, muß der Besteller diese auf eigene
Kosten rechtzeitig durchführen.
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Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO
erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage
ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der
Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
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Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache
im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er
tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer
Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen
seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig
davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung
weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung
bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die
Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere
kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist
aber dies der Fall, können wir verlangen, daß der Besteller
uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
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Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch
den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die
Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu
den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende
Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter
Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
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Wird die Kaufsache mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt,
so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten
Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt
die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Bestellers
als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart,
daß der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt.
Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum
oder Miteigentum für uns.
Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung
unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung
der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten
erwachsen.
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Wir verpflichten uns, die uns zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben,
als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die
zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt;
die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt
uns.
§ 9 Gerichtsstand - Erfüllungsort
Unser Geschäftssitz ist Gerichtsstand. Dies gilt auch, wenn der Besteller nach Vertragsabschluß seinen
Geschäftssitz (für den kaufmännischen Verkehr) bzw. Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort (für
den nicht-kaufmännischen Verkehr) aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt oder dieser im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Hammerbrookstraße 93
D-20097 Hamburg
Germany Phone +49-40-25 40 48-0
Fax +49-40-25 40 48-40
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